Die verschiedenen Bestattungsformen der heutigen Zeit verlangen auch unterschiedlich gestaltete Grabstätten.
In Brandenburg können, sofern nicht schon Erbstellen vorhanden sind, Grabstellen erst im Sterbefall erworben werden. Ausnahmen sind mit der jeweiligen Friedhofsverwaltung abzustimmen.
Bei der Erdbestattung besteht in Brandenburg eine gesetzliche Ruhezeit von mindestens 20 Jahren und bei Feuerbestattungen eine Ruhezeit von 15 Jahren. Erbstellen, also Familiengrabstätten, werden für 30 Jahre erworben.
Wir beraten und betreuen Sie gerne bei der Auswahl der passenden Grabstätte.